Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Choco Classico – Das Dresdner Schokoladenfestival vom 09. bis 11. November 2018 im Dresdner Zwinger.

1.) Mit dem Erwerb der Eintrittskarte(n) werden die AGB des Veranstalters

Schokolade und Kunst e.V.

c/o Hotel The Westin Bellevue Dresden

Große Meißner Str. 15

D-01097 Dresden

anerkannt.

2.) Besonderheit der Veranstaltung als Open-Air-Veranstaltung

3.) Die Veranstaltung ist eine Open-Air-Veranstaltung. Sie findet auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung für andere Besucher nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der Witterung zur Verzögerung des Beginns der Veranstaltung oder zu Unterbrechungen kommen kann.

4.) Sollte die Veranstaltung noch vor Beginn dennoch aufgrund extremer Wetterbedingungen abgesagt werden, so wird der Kartenpreis an der Vorverkaufsstelle zurückerstattet, an der die Eintrittskarte erworben wurde (nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarten innerhalb einer Frist von 30 Tagen).

5.) Wird die Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen abgebrochen, so wird der Kartenpreis an der Vorverkaufsstelle zurückerstattet, an der die Eintrittskarte erworben wurde (nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarte innerhalb einer Frist von 30 Tagen), allerdings nur, wenn die Hälfte der Veranstaltung noch nicht erreicht worden ist. Wird die Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen nach mehr als der Hälfte der Veranstaltung abgebrochen, so gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Gebühren (z. B. Vorverkaufsgebühr, Versand- oder Bearbeitungsgebühren) werden in allen genannten Fällen nicht erstattet.

6.) Informationen über den Veranstaltungsablauf werden ausschließlich am Veranstaltungsort bekanntgegeben. Bitte kommen Sie deshalb auf jeden Fall dorthin, auch bei ungünstiger Witterungslage.

7.) Der Veranstalter übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters bzw. dessen Erfüllungsgehilfen. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.) Der Veranstalter und die Schlösserland Sachsen GmbH behalten sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen, bei Erreichen von Kapazitätsgrenzen, zum Schutz der Kulturgüter oder sonstigen wichtigen Gründen den Zugang zu einzelnen Bereichen und/ oder des kompletten Veranstaltungsgeländes vorübergehend zu beschränken. Ein Anspruch auf Zugang zu einzelnen Bereichen des Veranstaltungsgeländes besteht nicht. Aus einer (vorübergehenden) Zutrittsbeschränkung zu einzelnen Bereichen und/ oder des kompletten Veranstaltungsgeländes ergeben sich keine Ansprüche auf teilweise oder vollständige Rückerstattung des Eintrittspreises.

9.) Der Veranstalter ist bei Verlust der Eintrittskarte nicht zum Ersatz verpflichtet. Der Besucher hat die Eintrittskarte während der Veranstaltung bei sich zu führen und bei Verlangen vorzuzeigen.

10.) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und dies mindestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bekanntgegeben wird. Ebenso behält er sich das Recht vor, das Programm aus wichtigem Grund zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekanntgeben und können auch noch nach Beginn der Veranstaltung aus wichtigem Grund stattfinden. Änderungen während der Veranstaltung werden durch Aushänge bekanntgegeben. Hieraus können seitens des Besuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

11.) Bei der Veranstaltung vom 09. bis 11.11.2018 besteht seitens des Besuchers kein Anspruch auf einen Sitzplatz.

12.) Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.

13.) Der Veranstalter verkauft die Karten über verschiedene Vertriebswege. Es kann zu Preisunterschieden bei verschiedenen Ticketanbietern kommen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Preisdifferenzen zu erstatten.

14.) Aufzeichnungen in Bild und Ton (Foto, Video, Digitalaufnahmen, Radioaufnahmen, usw.) für gewerbliche Zwecke sind verboten. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet, es sind jedoch nur Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflex-Kameras und Handys mit Kamerafunktion auf dem Gelände zugelassen. Nicht zugelassen sind Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktionen sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3/MP4-Rekorder, Diktiergeräte, etc.) jeglicher Art und Weise. Das Personal des Veranstalters ist berechtigt, entsprechende Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten.

15.) Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und/oder herstellen zu lassen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere (aber nicht abschließend) zur Berichterstattung und zur Bewerbung der Veranstaltung und aller sonstigen Veranstaltungen sowie zu Sponsoring und Akquise. Der Besucher genehmigt mit dem Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich die Veröffentlichung dieser Bilder und Aufnahmen, inkl. der eventuellen Abbildung seiner Person.

16.) Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist ausdrücklich untersagt und wird kontrolliert. Das Mitbringen von Glasbehältern oder gefährlichen Gegenständen sowie pyrotechnischen Gegenständen und Waffen ist untersagt und wird kontrolliert. Das Veranstaltungspersonal ist autorisiert, entsprechende Gegenstände während der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten.

17.) Das Mitbringen von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt. Für Blindenhunde ist eine Sondererlaubnis zu beantragen.

18.) Dem Veranstalter steht das Hausrecht in Bezug auf das gesamte Veranstaltungsgelände zu. Der Verkauf und/oder die Präsentation von Waren und Leistungen aller Art sowie Werbemaßnahmen aller Art auf dem Gelände ist verboten, soweit dem Besucher vom Veranstalter nicht eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung erteilt wurde.

19.) Nach Einbruch der Dunkelheit sind nur beleuchtete und erkennbar gesicherte Veranstaltungsbereiche, Wege und Tore zu benutzen. Das Verlassen der beleuchteten und erkennbar gesicherten Wege und Tore geschieht auf eigene Gefahr.

20.) Verstöße des Besuchers gegen strafrechtliche Vorschriften (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung usw.) auf dem Veranstaltungsgelände werden strafrechtlich verfolgt und können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

21.) Der Erwerber sagt verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerblicher Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarten ohne die Einholung einer vorherigen Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten.

22.) Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten zu einem höheren, als dem aufgedruckten Kartenpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die dem Erwerber der Eintrittskarte tatsächlich berechnet worden sind, ist verboten.

23.) Verstößt der Erwerber gegen eine der in Ziffern 18. und 19. normierten Verbote, so ist er für jeden Verstoß zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Veranstalter in Höhe von € 2.500,00 verpflichtet.

24.) Der Veranstalter behält sich vor, Erwerber, die gegen die in Ziffer 21. und 22. normierten Verbote verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen.

25.) Das Präparieren der Eintrittskarte z. B. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung der Eintrittskarte zum Zwecke der Täuschung oder Benachteiligung anderer ist untersagt.

26.) Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene und gestohlene Sachen der Besucher, soweit ihn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen.

27.) Beim erstmaligen Verlassen des Veranstaltungsgeländes erhalten die Besucher auf Wunsch einen Stempelabdruck. Beim Wiederbetreten des Veranstaltungsgeländes sind der Stempelabdruck und die Eintrittskarte vorzuweisen. Nur dann besteht ein Anspruch auf erneuten Einlass.

28.) Zum Schutz des Dresdner Zwingers und für ein friedliches Miteinander aller Besucher ist es nicht gestattet:

a) die Wege oder ausgewiesene und beleuchtete Veranstaltungsbereiche zu verlassen

b) Pflanzen oder Teile davon zu entfernen, mitzunehmen oder sonst zu beschädigen

c) Abfälle jeglicher Art wegzuwerfen oder zurückzulassen

d) Feuer zu entzünden oder zu grillen

e) auf bauliche oder gärtnerische Anlagen oder Skulpturen zu klettern

f) Ball- oder andere Sportspiele zu betreiben

g) Demonstrationen oder Versammlungen durchzuführen

29.) Verfolgung von Straftaten und Ausschluss von der Veranstaltung Diebstahl sowie Beschädigungen von Bauwerken, Pflanzen, Kunstwerken und allen weiteren Gegenständen auf dem Veranstaltungsgelände werden straf- und zivilrechtlich verfolgt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten begeht oder andere Besucher gefährdet, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

30.) Sollte eine Klausel dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

31.) Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Dresden vereinbart; es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsregeln des EGBGB und der Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende nationale Schutzrechte (z.B. zwingende Verbraucherschutzrechte etc.) bleiben von der vorstehenden Rechtswahlklausel unberührt.

32.) Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage des Veranstalters www.choco-classico.de .

Schokolade und Kunst e.V., Große Meißner Str. 15, 01097 Dresden

Dresden, 01.07.2018

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